Ausbildung zum Brandschutz– und Evakuierungshelfer

nach DGUV 1 / 205‒023 / §10 ArbSchG / ASR A2.2
Abschluss: Zertifikat
Dauer: 6-7 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten)
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöschdecke und Warnweste auf einem Tisch in einem Raum.
Löschen, Schützen, Retten. Praxisnahes Brandschutztraining.
Sie sind als Unternehmer oder Beschäftigter verpflichtet, regelmäßig im Brandschutz und im Verhalten bei einer Evakuierung unterwiesen zu werden. Ebenso gehört eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfern zu den Grundpflichten jedes Unternehmens im präventiven Brandschutz. Als Brandschutzhelfer sind Sie in der Lage, Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Löschmitteln sicher zu bekämpfen. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, Personen zu schützen, Sachschäden zu minimieren und Ausfallzeiten zu verhindern. Wir bereiten Sie praxisorientiert und normgerecht auf Ihre Aufgaben vor. In der Ausbildung lernen Sie unter anderem den richtigen Umgang mit Feuerlöschern, das Einschätzen von Brandgefahren, das Verhalten im Brandfall sowie Ihre Rolle bei Evakuierungen und Notfällen. Ein hoher Praxisanteil sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall sicher und handlungsfähig bleibst. Wichtig: Diese allgemeine Unterweisung ersetzt nicht die betriebsspezifische Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten. Sie müssen zusätzlich über Flucht–und Rettungswege, Brandmeldeeinrichtungen und besondere Risiken in Ihrem Betrieb informiert werden. Wir von "Express Schulungen" stehen für praxisnahe, qualitativ hochwertige Schulungen, die Sie nicht nur formal qualifizieren, sondern wirklich auf den Ernstfall vorbereiten.
Die Fakten auf einen Blick
Zielgruppe: Personen, die zum Brandschutz– und/oder Evakuierungshelfer bestellt werden sollen
Vorschriften: DGUV 1 / 205-023 / §10 ArbSchG / ASR A2.2
Dauer: 6-7 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Ort: Online, vor Ort oder in deinem Betrieb
Abschluss: Zertifikat als Nachweis
Gültigkeit: Lebenslang in Deutschland, wir empfeheln eine Auffrischung alle zwei Jahre
Deine Voraussetzungen für die Schulung mit uns
Wie die Schulung abläuft
01
Erster Teil
Die theoretische Schulung
– Rechtliche Grundlagen des Brand– und Evakuierungsschutzes – Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens – Vorbeugender Brand– und Evakuierungsschutz in Gebäuden – Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brand– und Evakuierungsschutzes – DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A-C – Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung – Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern – Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen – Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden, Rettungswege – Alarmierung, Einweisung und Unterstüzung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
02
Zweiter Teil
Die praktische Schulung
– Feuerlöschübung (praktische Unterweisung) am Brandsimulator – Bedienen von unterschiedlichen Feuerlöschern – Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
03
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss
Nach Abschluss der Schulung, wird Ihre Qualifikation umgehend dokumentiert.
Sofortige Berechtigung: Ihre Qualifikation gilt ab dem Tag der bestandenen Prüfung. Sie sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, als Brandschutz– oder Evakuierungshelfer bestellt zu werden.
Zertifikat: Sie erhalten ein offizielles Zertifikat als Nachweis.
Zustellung der Unterlagen: Die personalisierten Dokumente werden nach der Schulung in unserer Verwaltung erstellt und Ihnen (als Einzelteilnehmer) oder Ihrem Arbeitgeber (bei Firmenkunden) schnellstmöglich postalisch zugesendet.
Ihre Investition in die Sicherheit.
Für Unternehmen (gruppen):
Sie möchten mehrere Mitarbeiter schulen? Wir erstellen Ihnen ein individuelles Pauschalangebot – auch als Inhouse-Schulung an Ihren eigenen Geräten.
Für Einzelpersonen:
Wir bieten regelmäßig offene Termine in Wuppertal an. Senden Sie uns eine Anfrage für den nächsten freien Slot.
Häufig gefragt - direkt beantwortet.
Wer braucht Brandschutz– und Evakuierungshelfer?
Jedes Unternehmen braucht Brandschutzhelfer, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 10 ArbSchG) und im Brandfall sofort handeln sollen. Entstehungsbrände bekämpfen, eine geordnete Evakuierung leiten und die Feuerwehr einweisen, um Leben zu schützen und Schäden zu minimieren.
Wie viele müssen ausgebildet werden?
Die Regel ist, dass etwa 5 % der Belegschaft geschult sein sollten, wobei die genaue Zahl durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt wird. Sie sind die erste Verteidigungslinie und gewährleisten die Sicherheit aller Mitarbeiter, besonders bei Schichtbetrieb oder hohem Besucheraufkommen, wo mehr Personal benötigt wird.
Welche Aufgaben haben Brandschutz– und Evakuierungshelfer?
Löschen von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern, solange dies gefahrlos möglich ist. Ferner sorgen Sie für die geordnete Evakuierung des Gebäudes
Wie läuft die Ausbildung ab?
Wir bilden in Theorie und Praxis an einem Brandsimulator aus. Hier lernen Sie, den richtigen Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern und die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Muss ich regelmäßig fortgebildet werden?
Spätestens alle 3 bis 5 Jahre. Grundlage bildet die DGUV 205-023 und die ASR A2.2.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer, Kosten und Dauer?
Es kommt drauf an wie groß die Gruppe ist und wo wir schulen sollen. Sprechen sie uns einfach an.
Sie benötigen ein Angebot für eine andere Schulung?
Teilen Sie uns kurz mit, welche Qualifikationen Sie benötigen - wir erstellen ein individuell passendes Angebot für Sie oder Ihr Unternehmen.